Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2026 · Gültig für sämtliche Catering- und Foodtruck-Leistungen von TRUCKSonROAD.
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen TRUCKSonROAD, Bahnhofstrasse 75, 8620 Wetzikon, Schweiz (nachfolgend «Anbieter» oder «wir») und dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber» oder «Sie») im Bereich mobiles Foodtruck-Catering, Eventverpflegung sowie damit verbundener Dienstleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsabschluss & Buchung
Sämtliche Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Eine Anfrage über das Buchungsformular, per E-Mail, telefonisch oder über das WhatsApp-Kontaktangebot stellt keinen Vertragsabschluss dar.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Buchung schriftlich (per E-Mail genügt) bestätigt oder eine vom Anbieter erstellte Offerte vom Auftraggeber schriftlich oder per Online-Bestätigungslink angenommen wurde. Massgebend für den Leistungsumfang ist die durch den Anbieter ausgestellte Offerte bzw. Auftragsbestätigung.
§ 3 Preise, Mehrwertsteuer & Nebenkosten
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist – soweit anwendbar – im jeweiligen Angebot ausgewiesen oder wird zusätzlich verrechnet.
Anfahrtskosten werden auf Basis der einfachen Distanz vom Standort des Anbieters (8620 Wetzikon) zum vereinbarten Veranstaltungsort berechnet und in der Offerte transparent ausgewiesen. Allfällige Übernachtungskosten, Park-/Standgebühren, Bewilligungen sowie Sondereinsatzzeiten (Nachtzuschläge, Sonn- und Feiertage) werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
- Anzahlung:Bei Buchungen ab CHF 2'000.– behält sich der Anbieter eine Anzahlung von 30 % des Auftragswerts vor, fällig innert 10 Tagen nach Auftragsbestätigung.
- Restzahlung: Die Schlussrechnung ist innert 14 Tagen nach Veranstaltungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie eine angemessene Mahngebühr in Rechnung zu stellen.
§ 5 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich abschliessend aus der schriftlichen Auftragsbestätigung / Offerte. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
Geringfügige Abweichungen bei Menü-Komponenten (z.B. saisonale Zutaten, Lieferengpässe) bleiben vorbehalten, sofern dadurch die Qualität und der Charakter des vereinbarten Angebots nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
§ 6 Anforderungen am Veranstaltungsort
Der Auftraggeber stellt dem Anbieter am Veranstaltungsort kostenfrei zur Verfügung:
- Eine ebene, befahrbare und tragfähige Standfläche entsprechend dem Platzbedarf des gebuchten Trucks (in der Regel min. 6 × 4 m, je nach Truck grösser).
- Einen funktionsfähigen Stromanschluss (in der Regel 230 V / 16 A, bei grösseren Einsätzen CEE 400 V / 16 A oder 32 A) in unmittelbarer Nähe (max. 25 m).
- Bei Bedarf Zugang zu Frischwasser sowie eine Möglichkeit zur Entsorgung von Abwasser im Rahmen geltender lebensmittelrechtlicher Vorschriften.
- Sämtliche notwendigen behördlichen Bewilligungen für die Durchführung des Events am Standort (z.B. Stand-, Strassen-, Patentbewilligung), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die ordnungsgemässe Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig (spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin) zur Verfügung zu stellen, insbesondere:
- Anzahl Gäste (definitiv) sowie deren spezifische Anforderungen (Allergien, vegetarisch/vegan).
- Detaillierte Anfahrts- und Standortinformationen inkl. Kontaktperson vor Ort.
- Genauen Zeitplan mit Aufbau-, Service- und Abbauzeiten.
§ 8 Stornierung / Annullation
Der Auftraggeber kann den Auftrag schriftlich stornieren. Massgebend für die Berechnung der Stornogebühr ist das Eingangsdatum der Stornierung beim Anbieter:
- Bis 60 Tage vor Veranstaltungsdatum: 10 % des Auftragswerts.
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungsdatum: 30 % des Auftragswerts.
- Bis 14 Tage vor Veranstaltungsdatum: 60 % des Auftragswerts.
- Bis 7 Tage vor Veranstaltungsdatum: 80 % des Auftragswerts.
- Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsdatum: 100 % des Auftragswerts.
Bereits angefallene Drittkosten (z.B. Spezialeinkäufe, gebuchtes Personal) werden zusätzlich in voller Höhe in Rechnung gestellt.
§ 9 Höhere Gewalt / unvorhersehbare Ereignisse
Ereignisse höherer Gewalt – insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemie-bedingte Versammlungsverbote, Krieg, Streik oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände – berechtigen beide Parteien, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts tatsächlich angefallenen Aufwendungen verrechnet, weitergehende Ansprüche bestehen keine.
§ 10 Lebensmittelsicherheit & Allergene
Der Anbieter arbeitet nach dem HACCP-Konzept und den Vorgaben des Schweizer Lebensmittelgesetzes (LMG) sowie der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV). Informationen zu Allergenen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, besondere Allergien oder Unverträglichkeiten der Gäste rechtzeitig schriftlich zu melden.
§ 11 Haftung
Der Anbieter haftet für nachweislich verschuldete Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung pro Schadenereignis ist auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch Drittanbieter (z.B. vom Auftraggeber beigezogene Dienstleister, Eventlocations) verursacht wurden, sowie für Schäden, die aus mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.
§ 12 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie – soweit anwendbar – der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO). Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der separaten Datenschutzerklärung.
§ 13 Bild- und Urheberrechte
Der Anbieter ist berechtigt, am Veranstaltungsort Foto- und Videoaufnahmen zu Werbe- und Dokumentationszwecken anzufertigen, sofern darauf keine Personen erkennbar sind oder eine entsprechende Einwilligung der abgebildeten Personen vorliegt. Der Auftraggeber wird vor dem Event darüber informiert. Eine ausdrückliche Untersagung ist möglich.
§ 14 Reklamationen & Mängelrüge
Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innert 7 Tagen nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich beim Anbieter geltend zu machen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 16 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters in Wetzikon ZH.